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Leasingnehmer und Leasinggeber sind bei einem Leasingvertrag die beiden Vertragsparteien. Der Leasingnehmer ist der Mieter des Fahrzeuges, welches vom Leasinggeber zur entgeltlichen und zeitlich beschränkten Nutzung überlassen wird. Eigentümer des Fahrzeuges bleibt der Leasinggeber auch während der Miete durch den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer kann sowohl eine juristische als auch natürliche Person sein. Handelt es sich beim Leasingnehmer um einen Unternehmen, dann können die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
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