AUTOLEASING
Leasing-Lexikon
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Beim Leasing unterzeichnet der Kunde einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber. Der Leasinggeber ist eine Leasinggesellschaft und überlässt dem Leasingnehmer (=Kunde) das Fahrzeug (beim Autoleasing) zur Nutzung für einen im Vertrag geregelten Zeitraum. Als Gegenleistung für die Nutzung entrichtet der Leasingnehmer eine Nutzungsgebühr in Form der Leasingraten an den Leasinggeber. Der Leasinggeber bleibt dennoch Besitzer der geleasten Sache. |