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Mit der Grundmietzeit ist die Laufzeit eines Leasingvertrages gemeint. Beim Autoleasing bewegt sich diese in der Regel zwischen 24 und 60 Monaten. Aus steuerlicher Sicht ist zu beachten, dass die Grundmietzeit eine unkündbare Laufzeit sein muss. Diese Grundmietzeit muss so lange bemessen sein, dass mindestens 40 jedoch maximal 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der geleasten Sache abgedeckt sind. Weicht die Grundmietzeit von den oben genannten Werten ab, dann kann der Leasinggeber keine steuerliche Begünstigung geltend machen.
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