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Die Endabrechnung findet bei Leasingverträgen am Ende der Laufzeit statt. Das Fahrzeug wird begutachtet und es wird festgestellt, ob der Fahrzeugzustand dem Alter angemessen ist. Werden Beschädigungen festgestellt, dann muss der Leasingnehmer für die Behebung der Mängel aufkommen. Beim Kilometerleasing wird bei Endabrechnung insbesondere festgestellt, ob die tatsächlich gefahrenen Kilometer innerhalb der Toleranzgrenze liegen. Es ist durchaus üblich, dass bei der Endabrechnung ein unabhängiger Sachverständiger den Fahrzeugzustand feststellt/bewertet.
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