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Minderkilometer


Wird bei einem Vertrag mit Kilometervereinbarung angewandt. Wurden am Ende der Vertragslaufzeit weniger Kilometer durch den Leasingnehmer zurückgelegt als vereinbart, dann spricht man von Minderkilometern. Der Leasinggeber vergütet Minderkilometer mit einem zuvor festgelegten Satz je Kilometer an den Leasingnehmer. Bei Leasingverträgen mit Kilometervereinbarung ist es allerdings üblich, dass Mehr- oder Minderkilometer bis zu einer Toleranzgrenze von bis zu 5.000 Kilometern unberücksichtigt bleiben und keine Nachzahlung bzw. Vergütung erfolgt.