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Mehrkilometer sind für den Leasingnehmer dann relevant, wenn ein Kilometerleasing abgeschlossen wurde. Beim Kilometerleasing werden am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages die gefahrenen Kilometern jener Vereinbarung gegenüber gestellt welche zu Beginn des Leasings vereinbart wurde. Wurden vom Leasingnehmer zu viele Kilometer zurückgelegt, dann spricht man von Mehrkilometern. Mehrkilometer werden durch eine Ausgleichszahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber geregelt.
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