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Andienungsrecht

 

Das Andienungsrecht beim Autoleasing kann nur beim Teilamortisationsleasing wahrgenommen werden. Der Leasinggeber kann bei Ablauf des Leasingvertrages (also nachdem die Grundmietzeit abgelaufen ist) das Fahrzeug veräußern, in Besitz behalten oder es dem Leasingnehmer „andienen“. Entscheidet sich der Leasinggeber für Letztere Möglichkeit, dann ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet das Fahrzeug zu erwerben. Der Preis richtet sich dabei nach dem bei Abschluss des Leasingvertrages vereinbarten Restwerts. Der Leasingnehmer selbst hat allerdings kein Recht darauf auf den Erwerb des Fahrzeuges zu bestehen. Es ist also der Leasinggeber, dem hier alle Möglichkeiten zur Verwertung des Fahrzeuges offen stehen!