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Leasing-Lexikon
Sonderzahlung

Die Sonderzahlung wird zu Beginn des Leasingvertrages geleistet und ist eine Einmalzahlung. Die Sonderzahlung muss nicht sondern kann geleistet werden; normalerweise liegt die Höhe der Sonderzahlung bei 20-30% des Fahrzeugwertes. Entscheidet sich der Leasingnehmer dafür eine Sonderzahlung zu leisten, dann vermindert die Sonderzahlung die Höhe der monatlichen Leasingrate. Es ist durchaus üblich, dass die Sonderzahlung durch Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens finanziert wird. Eine Sonderzahlung hat bei einem Restwertleasing keinen Einfluss auf den Restwert des Fahrzeuges, da dieser durch den Fahrzeugzustand und die Marktlage bestimmt wird!