Sicherungsübereignung | Sicherungsübereignung |
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Eine Art der Sicherstellung von Kreditrückzahlungen stellt die so genannte Sicherungsübereignung dar.
Beteiligte Parteien bei der Sicherungsübereignung sind:
Der Sicherungsgeber überträgt dem Sicherungsnehmer einen mittelbaren Besitz an einer beweglichen Sache. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer Besitzer der Sache bleibt und der Kreditgeber (die Bank) nur eine Art Treuhänderrolle einnimmt. Konkret heisst dies, dass die Bank nur dann die übertragene Sache (z.B. KFZ) nutzen oder einbehalten darf, wenn der Kreditnehmer seinen Pflichten zur Kreditrückzahlung nicht nachkommt. In der Regel werden im so genannten Sicherungsvertrag die genaue Bedingungen der Sicherungsübereignung zwischen Bank und Kunde festgelegt. |