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Kreditvertrag

Im gesamten Prozess der Kreditaufnahme stellt die Unterzeichnung des Kreditvertrages den wichtigsten Punkt dar. Der Kreditvertrag hält fest welche Rechte der Kreditnehmer bzw. Kreditgeber besitzt aber auch welchen Pflichten beiden Seiten nachzukommen haben. Folgende Bestandteile finden sich in jedem Kreditvertrag:
  • Angabe des Kreditgebers und Kreditnehmers
  • Höhe der Kreditzinsen für das geliehene Kapital (es sollte immer ein Effektivzins angegeben werden!)
  • Höhe des Kreditbetrages (Gegebenenfalls Angabe über die Höhe des Agio bzw. Disagio)
  • Details zur Dauer und Art der Kreditrückzahlung
  • Angabe darüber wie/wodurch der Kredit besichert ist
  • Angaben darüber unter welchen Umständen der Kreditvertrag aufgelöst werden kann
  • Benennung eines Gerichtsstandes zur Schlichtung von Streitigkeiten