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Kreditfähigkeit

Als kreditfähig gelten Personen natürliche und juristische Personen die rechts- und geschäftsfähig sind. Grundvoraussetzung für die Kreditfähigkeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Kreditfähigkeit bedeutet allerdings nicht einen Anspruch auf die Auszahlung eines Kredites zu haben; ob ein Kredit ausgezahlt wird hängt wesentlich von Kreditwürdigkeit des Antragstellers ab.