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Inflation


Unter Inflation versteht man Geldentwertung. Ein bestimmter Geldbetrag wird weniger wert wenn das Preisniveau von Waren ständig steigt. Die Inflationsrate gibt dabei die Stärke der Geldentwertung an. Jährliche Inflationsraten von 1% bis 3% werden als normal angesehen. Bei den jährlichen Tariflohnverhandlung wird darauf geachtet, dass die Löhne um einen Prozentsatz erhöht werden, der die Inflation wieder abfängt.  Kreditzinsen richten sich zu einem gewissen Teil nach der aktuellen Inflationsentwicklung. Steigt die Inflation so steigen für gewöhnlich auch die Kreditzinsen. Wäre dies nicht der Fall dann wäre der Schuldner bei steigender Inflation und gleich bleibenden Kreditzinsen besser gestellt.  

Ein etwas unrealistisches Beispiel soll diesen Effekt verdeutlichen. 

  • Im Jahr 0 wird ein endfälliger Kredit über 1000 Euro aufgenommen.
  • Der Kreditzins ist mit 6% fixiert.
  • Die Inflationsrate liegt bei 15%
  • Die Löhne steigen bei den Tarifverhandlungen ebenfalls um 15%
  • Im Jahr 1 wären also mit Zinsen 1060 Euro zurückzuzahlen
  • 1060 Euro entsprechen im Jahr 1 bei einer Inflationsrate von 15% nur noch einem realen Wert von 901 Euro.
  • Man würde zwar 1060 Euro zurückzahlen jedoch hat die Lohnanpassung dazu geführt, dass man effektiv um 9% (15% Lohnanpassung durch Inflation – 6% Kreditzinsen) weniger zurückzahlen würde als am sich ausgeborgt hatte.
Inflation ist daher für die Kreditwirtschaft eine bedeutende Größe wenn es um die Bestimmung der Kreditzinsen geht. Schwankungen der Inflationsrate sind auch der Grund dafür, dass heutzutage kaum noch langfristige Kredite mit fixen Zinssätzen vergeben werden.