Der Begriff Gesamtschuld beschreibt ein Schuldverhältnis bei dem die Forderung des Kreditgebers (Gläubigers) auf mehrere Personen verteilt wird. Es sind also mehrere Personen gleichzeitig zur Kreditrückzahlung verpflichtet. Jede dieser Personen kann gegebenfalls zur vollen Begleichung der Schuld herangezogen werden. Sind beispielsweise vier Personen (A,B,C,D) als Gesamtschuldner eingetragen und beträgt der fällige Betrag € 10.000 so kann sicher der Gläubiger aussuchen welchen der Schuldner (z.B. nur B; oder nur A und D) er für die Begleichung in Anspruch nimmt. Der ausgewählte Schuldner muss nun die Forderung begleichen und entlastet somit die anderen eingetragenen Schuldner.
|