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Als Kreditnehmer hat man die Möglichkeit gegenüber dem Kreditgeber einen Bürgen zu benennen. Kann der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann haftet der Bürge für die Forderungen des Kreditgebers. Eine Bürgschaft wird nur durch einen Bürgschaftsvertrag rechtswirksam. Bürgschaften sichern dem Gläubiger die Erfüllung der Kreditrückzahlung weil er die fälligen Rückzahlungen zuerst beim Hauptschuldner einfordert, und wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, dann wird die Forderung gegenüber dem Bürgen gestellt. Der Gläubiger muss jedoch zuerst versuchen die Schuld beim Hauptschuldner einzutreiben (notfalls auch per Zwangsvollstreckung). Scheitert dieser Weg dann haftet der Bürge.
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