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Schon ein altes Sprichwort sagt „Über Geld spricht man nicht“. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde ist dem Sprichwort ähnlich, denn Banken sind dazu verpflichtet Dritten keine Auskunft über Kontoständen, Bankgeschäfte etc. des Kunden zu erteilen. Das Bankgeheimnis ist jedoch in letzter Zeit immer mehr zu ungunsten der Kunden gelockert werden. Beispiel: Im so genannten Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit wurde 2005 festgelegt, dass das Finanzamt Bankkonten von Kunden überprüfen darf; ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger. Besonders wenn öffentliche Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen werden, kommt es häufig vor, dass Bedienstete des Finanzamtes einen Blick auf die Kontobewegungen des Betreffenden werfen. Das Bankgeheimnis gilt übrigens auch dann nicht, wenn ein Strafverfahren anhängig ist.
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