Akzessorietät | Akzessorietät |
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Von Akzessorietät wird gesprochen wenn eine Sicherheit an eine konkrete Forderung gebunden ist. Ist die Forderung des Gläubigers (Kreditgebers) vollständig erfüllt, dann besteht kein Sicherungsrecht mehr. Beispiel für akzessorische Sicherheiten sind Hypotheken oder Bürgschaften. |