Wird von einer Umschuldung gesprochen, dann ist damit gemeint, dass ein bestehender Kredit durch einen anderen Kredit abgelöst wird. Besonders bei Baufinanzierungen, die zumeist sehr langfristig ausgelegt werden Umschuldungen häufig angefragt. Vor allem Kreditnehmer die in „Hochzins-Zeiten“ eine Baufinanzierung mit Zinsfestschreibung abgeschlossen haben versuchen oftmals von niedrigeren Kreditzinsen zu profitieren und streben deshalb eine Umschuldung an. Ohne weiteres ist eine Umschuldung bei laufenden Krediten mit Zinsfestschreibung allerdings nicht möglich, denn rechtlich gesehen steht dem Kreditnehmer lediglich nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist (10 Jahre) die Möglichkeit offen eine Umschuldung zu günstigeren Zinsen auch tatsächlich durchzuführen. Möchte man bereits vor dem Ablauf der Festschreibungsfrist umschulden, dann ist dies nur durch die Zahlung einer (oftmals hohen) Vorfälligkeitsentschädigung möglich; dies gilt allerdings wiederum nur dann wenn der Kreditgeber dem vorzeitigen Vertragsaustritt auch zustimmt.
Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist können Kreditnehmer allerdings ohne weiteres nach günstigeren Angeboten suchen und dann gegebenenfalls umschulden. In Zeiten von günstigen Kreditzinsen zur Baufinanzierung empfiehlt sich natürlich eine Zinsfestschreibung. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Kreditgeber gerade dann eher eine Baufinanzierung mit variablen Zinssätzen (Gleitzinsdarlehen) anbietet; hier kommt es dann auf das Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers an.