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Bei der Berechnung der tatsächlichen Kreditbelastung im Zuge einer Baufinanzierung wird oftmals auf die Schätzkosten vergessen. Die Schätzkosten werden vom Kreditgeber für die Festlegung des Beleihungswertes eingehoben. In der Regel beauftragt die Bank einen Gutachter mit der Feststellung des Beleihungswertes. Die Schätzkosten dafür werden dann bei Auszahlung der Kreditsumme einbehalten. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Bank den Kreditnehmer auffordert selbst einen Gutachter mit der Wertschätzung der Immobilie zu beauftragen. Die Höhe der Schätzkosten lässt sich nur schwer verallgemeinern, jedoch sollte von Kosten im dreistelligen Bereich ausgegangen werden. Wichtig zu betonen ist auch, dass Schätzkosten keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Effektivzinses finden. Für den Kreditnehmer bedeutet dies beim Vergleich von Baufinanzierungen, dass der Effektivzins zwar einen guten Anhaltspunkt darstellt, jedoch nicht auf Zusatzgebühren wie beispielsweise Schätzkosten vergessen werden sollte.
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