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Notarkosten

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen für den Käufer Notarkosten an. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass bei jedem Kauf oder Verkauf eine notarielle Beglaubigung erfolgt. Unter Umständen können die Notarkosten allerdings steuerlich abgesetzt werden. Stehen die Notarkosten in einem direkten Zusammenhang mit der Finanzierung, so können die Ausgaben für den Notar als Geldbeschaffungskosten angesehen werden und somit (ähnlich den Werbungskosten) steuerlich absetzbar. Reine Beglaubigungskosten werden in der Regel jedoch als Anschaffungskosten gewertet und werden demnach anders behandelt als Geldbeschaffungskosten. Die Höhe der Notarkosten hängt davon ab ob es sich um eine Erst- oder Anschlussfinanzierung handelt. Bei einer Erstfinanzierung müssen Kreditnehmer mit Notarkosten von bis zu zwei Prozent des Kaufpreises rechnen, während dieser Wert bei einer Anschlussfinanzierung auf ca. 0,5% sinkt.