BAUFINANZIERUNG
Baufinanzierung-Lexikon
Eigentümergrundschuld | Eigentümergrundschuld |
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Eigentümergrundschuld bedeutet, dass der Inhaber eines Grundstücks die Grundschuld auf sich selber in das Grundbuch eingetragen hat. Eine Eigentümergrundschuld kann außerdem aus einer Schenkung oder Erbschaft heraus entstehen. Aus der Eigentümergrundschuld wird eine Fremdgrundschuld wenn das Grundstück vom Inhaber verkauft wird. Sinn und Zweck einer Eigentümergrundschuld ist es, dass der Grundstücksinhaber bei späterer Kreditaufnahme in den Genuss einer höheren Rangstelle kommt. |