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Eigennutzung
Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung bedeutet Eigennutzung, dass die Immobilie vom Kreditnehmer selbst bewohnt wird. Die Eigennutzung der Immobilie war Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage (diese wird seit dem 1.1.2006 nicht mehr gewährt). Mit dem Ende der Eigennutzung (z.B. durch Veräußerung der Immobilie) erlischt auch das Recht auf den weiteren Erhalt der Eigenheimzulage.