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Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist ein staatlicher Zuschuss zum Bau von Eigenheimen und wird seit Beginn des Jahres 2006 nicht mehr gewährt. Bauherren die noch vor dem 1. Januar 2006 den Kaufvertrag für die Immobilie von einem Notar beglaubigen ließen und/oder die Bauantrag gestellt haben kommen dennoch in den Genuss der Eigenheimzulage. Wie hoch die Eigenheimzulage in diesem Fall ist hängt maßgeblich davon ab ob die Immobile vor dem 1.1.2004 oder im Zeitraum vom 1.1.2004 – 31.12.2005 angeschafft wurde.

  • In ersterem Falle liegt die jährliche Förderungshöhe bei fünf Prozent der Herstellungskosten wenn es sich um einen Neubau handelt. Der maximale Förderbetrag liegt jährlich bei 2.556 Euro. Handelt es sich um einen Altbau so verringert sich der maximale jährliche Förderbetrag auf 2,5% der Anschaffungskosten mit einem Höchstbetrag von jährlich 1.278 Euro (also der Hälfte von 2.556). Unabhängig davon ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt, erhöht sich die jährliche Eigenheimzulage um 767 Euro je Kind.

  • Wurde die Immobilie zwischen dem 1.1.2004 und 31.12.2005 angeschafft dann beträgt die jährliche Eigenheimzulage ein Prozent der Anschaffungskosten mit einem maximalen jährlichen Förderbetrag von 1.250 Euro. Jedes Kind erhöht den Maximalbetrag um 800 Euro.

Die Eigenheimzulage wird für eine Dauer von acht Jahren gewährt (dies gilt auch bei Anschaffung vor dem 1.1.2004!). Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage war die Eigennutzung der Immobilie. Sobald keine Eigennutzung mehr vorliegt erlischt auch der Anspruch auf weiteren Bezug der Eigenheimzulage.