BAUFINANZIERUNG
Baufinanzierung-Lexikon
Eigenheimzulage | Eigenheimzulage |
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Die Eigenheimzulage ist ein staatlicher Zuschuss zum Bau von Eigenheimen und wird seit Beginn des Jahres 2006 nicht mehr gewährt. Bauherren die noch vor dem 1. Januar 2006 den Kaufvertrag für die Immobilie von einem Notar beglaubigen ließen und/oder die Bauantrag gestellt haben kommen dennoch in den Genuss der Eigenheimzulage. Wie hoch die Eigenheimzulage in diesem Fall ist hängt maßgeblich davon ab ob die Immobile vor dem 1.1.2004 oder im Zeitraum vom 1.1.2004 – 31.12.2005 angeschafft wurde.
Die Eigenheimzulage wird für eine Dauer von acht Jahren gewährt (dies gilt auch bei Anschaffung vor dem 1.1.2004!). Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage war die Eigennutzung der Immobilie. Sobald keine Eigennutzung mehr vorliegt erlischt auch der Anspruch auf weiteren Bezug der Eigenheimzulage. |