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Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber immer dann in Rechnung gestellt, wenn nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums die Kreditsumme (oder Teile davon) vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wurde. Aus Sicht des Kreditnehmers stellen Bereitstellungszinsen eine Doppelbelastung dar, da diese zusätzlich zum normalen Kreditzins zu bezahlen sind. Aus Sicht der Bank ist die Verrechnung von Bereitstellungszinsen allerdings durchaus nachvollziehbar, denn ab dem Abschluss eines Kreditvertrages stellt die Bank die Kreditsumme zur Verfügung; gleichzeitig bedeutet dies für die Bank eine Einschränkung in ihrer Liquidität, sodass für das gebundene aber (noch) nicht „arbeitende“ Kapital Kosten entstehen welche durch Bereitstellungszinsen ausgeglichen werden. In der Regel liegt die Höhe der Bereitstellungszinsen bei etwa ¼ Prozent der noch nicht aufgenommen Darlehenssumme. Wie lange ein Kreditinstitut wartet bis es Bereitstellungszinsen verrechnet lässt sich nicht pauschal sagen, da dies auch immer mit dem Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers verbunden ist. Während einige Kreditinstitute bereits nach einem Monat Gebühren für das nicht in Anspruch genommene Kapital verrechnen, so kann dieser Zeitraum bei anderen Kreditgebern durchaus mehrere Monate betragen. Für den Kreditnehmer gilt natürlich: Je später Bereitstellungszinsen verrechnet werden desto besser! Wichtig: Geht es um den Vergleich von Baufinanzierungen so orientiert man sich als Kreditnehmer oftmals am Effektivzins. Bereitstellungszinsen werden allerdings nicht in die Berechnung des Effektivzinses miteinbezogen!
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