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Unter Aufwendungsdarlehen versteht man mehrere vom Staat gewährte Förderleistungen für den Wohnungsbau. Das Aufwendungsdarlehen ist jedenfalls eine rückzahlbare Förderung und die Höhe richtet sich nach bestimmten Kriterien wie in etwa der Höhe des Einkommens. Besonders geeignet ist ein Aufwendungsdarlehen für Familien mit überdurchschnittlich vielen Kindern und/oder Alleinverdienern. Der Förderbetrag wird je Quadratmeter Wohnfläche gewährt und verringert sich jedes Jahr. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass ein Aufwendungsdarlehen sowohl die Gewährung/Vermittlung eines zinsgünstigen Darlehens bedeuten kann, der Staat dem Kreditnehmer darüber hinaus auch noch steuerliche Vergünstigungen gewährt. Die Höhe der Fördersätze und die detaillierten Förderleistungen sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Genaue Auskunft darüber erteilen örtliche Ämter zur Wohnbauförderung.
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