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Wie werden Mehr oder Minderkilometer beim Kilometer-Leasing abgerechnet? |
Bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung ist eine Toleranzgrenze üblich innerhalb derer weder Mehr- noch Minderkilometer abgerechnet werden. Die Toleranzgrenze bewegt sich für gewöhnlich im Bereich von 2.500 – 5.000 Kilometer (auf die gesamte Laufzeit des Kilometerleasing gesehen). Wird die Toleranzgrenze (egal in welche Richtung) überschritten dann erfolgt eine Nachverrechnung. Genaue Zahlen lassen sich nicht pauschal angeben da dies von Leasinggesellschaft zu Leasinggesellschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Als grober Schätzwert können pro Mehrkilometer ca. € 0,05 – 0,09 angesetzt werden. Minderkilometer werden dagegen nur mit etwa 30-70% vergütet.
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