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Ist Restwert-Leasing riskant? |
Beim Restwert-Leasing ist immer der Leasingnehmer (Kunde) dafür verantwortlich, dass der vereinbarte Restwert auch tatsächlich erzielt wird! Bei der Fahrzeugrückgabe wird der aktuelle Marktwert des Autos, dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwert gegenübergestellt. Ist der gegenwärtige Marktpreis für das Auto geringer als der vereinbarte Restwert, dann muss der Leasingnehmer die volle Differenz ausgleichen. Liegt der Marktwert über dem Restwert dann bekommt der Leasingnehmer allerdings nur 75% des Differenzbetrages; die restlichen 25% gehen an den Leasinggeber. Beim Kilometer-Leasing trägt der Leasingnehmer hingegen kein Restwertrisiko.
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